
Studium der Geschichte, Anglistik und Pädagogik auf Lehramt an der Philipps-Universität Marburg. Archiv-referendariat am Stadtarchiv Detmold und der Archivschule Marburg. Seit 2006 Stellvertretende Leiterin des Hessischen Staatsarchivs Marburg, u.a. zuständig für das Personal und verschiedenste Bestände des Hauses. Einschlägige Publikationen zum Katasterwesen in Hessen-Kassel.
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Transcript
Katasterunterlagen und -karten
Einleitung
[Folie Gliederung]
Unsere Sektion hat sich bislang mit biographischen und genealogischen Quellen befasst, die Auskunft erteilen zum Lebensweg, zum Lebensschicksal von Individuen, sowie zur Generationenfolge. Sie liefern zeitlich verortete Bausteine, mit denen Lebensstationen eines Menschen von der Wiege bis zur Bahre nachgezeichnet werden können und die die Rekonstruktion von Verwandtschaftsverhältnissen ermöglichen.
Die Katasterunterlagen und –karten, um die es in meinem Vortrag geht, sind von anderem Charakter. Ihr Augenmerk liegt nicht so sehr auf Subjekten als vielmehr auf Objekten – Objekten, die man fiskalisch nutzen wollte, indem man sie mit Steuern belegte. Selbstverständlich waren die Steuern von Subjekten zu entrichten, die solche Objekte besaßen. Das heißt, die Objekte wurden einem Subjekt zugeordnet. Aus der Qualität und dem Umfang von Informationen über die Objekte lassen sich Rückschlüsse auf die Lebenssituation der Subjekte ziehen, und insofern stellen diese Quellen ebenfalls biographisch verwertbare Daten bereit.
Entstehung der Quellen: Innovationen in der Besteuerung in Hessen-Kassel im 18. Jh.
Unter Landgraf Wilhelm VIII., von 1730 bis 1751 zunächst Statthalter seines Bruders Friedrichs I., der seit 1720 schwedischer König war und seine Erblande nur einmal 1731 besuchte, wurde 1736 eine Steuerreform angeschoben, die damals an Aufwand und Systematik in den deutschen Territorien ihresgleichen suchte. Ähnlich frühe, aber nicht konsequent zu Ende geführte Ansätze wurden lediglich im brandenburg-preußischen Herzogtum Kleve verfolgt.
Die Reform firmierte unter dem Begriff der Rektifikation des landschaftlichen Steuerstocks und zog sich, unterbrochen durch den 7-jährigen Krieg und aufgrund von Nachjustierungen in der Methode, bis ins Jahr 1791 hin. Die Reform diente nicht nur der Sanierung der Staatsfinanzen, sondern auch den Interessen der Steuerpflichtigen, die seit langem eine gerechtere Verteilung der Steuerlast forderten. Erklärtes Ziel des Regenten war es daher, dass „die Landes-Bürden hinfüro mit gleichen Schultern getragen werden.“
Da in diesem Vortrag quellenkundliche Fragen im Vordergrund stehen, würde es zu weit führen, die Ursachen dieser Steuerreform im Einzelnen nachzuzeichnen. Nur so viel sei zur besseren Einordnung erläutert:
Bereits zu Beginn der 1620er Jahre, also im 30-jährigen Krieg, hatten die Städte dem Landgrafen Moritz auf verschiedenen Landtagen die Erhebung einer ständigen Militärsteuer, Kontribution genannt, gestattet, welche monatlich auf liegende Güter wie bewegliche Vermögen erhoben werden sollte. Bei einer nicht wie zuvor nur von Zeit zu Zeit eingeforderten Beihilfe, sondern regelmäßig erhobenen Steuer kam es ganz besonders auf drei Dinge an: 1. eine Besteuerung nach gleichen Prinzipien, 2. eine exakte Definition der Basis, auf der die fällige Steuer erhoben wurde, und 3. die laufende Aktualisierung der zu besteuernden Vermögen und ihrer Inhaber. Auf diese Weise wurde die Ein-führung einer ersten ständigen direkten Steuer in Hessen-Kassel, der Kontribution, ein wesent¬licher Auslöser für Reformbestrebungen, die sich bereits über das 17. Jahrhundert erstreckten, jedoch erst mit den Reformen seit 1736 von durchschlagendem Erfolg gekrönt wurden.
Unter Wilhelm VIII. wurde eine besondere, ausschließlich mit dieser Reform betraute Institution, die General-Steuer-Rektifikationskommission, ins Leben gerufen, die diese bewerkstelligte. Als größte Innovation, die jedoch besonders kosten- und zeitintensiv war, ist die parzellengenaue Vermessung einer jeden Gemarkung und deren Kartierung anzusehen, auf deren Grundlage die eigentliche Rektifikation zu erfolgen hatte. Den Rektifikatoren gingen also die Geometer voran. Man hatte erkannt, dass eine exakte Feststellung der Größe der zu besteuernden Liegenschaften erste Voraussetzung einer gerechten und gleichmäßigen Katastrierung sein musste. So entstanden die ersten Katasterkarten in Hessen-Kassel. Anschließend wurden die Kataster aufgestellt.
Mit seiner Steuerrektifikation leistete Hessen-Kassel im 18. Jh. Pionierarbeit für die Liegenschaftsbesteuerung, was trotz älterer und neuerer Publikationen bisher weitgehend übersehen wird. Dagegen wird auf den Einfluss der Französischen Revolution bzw. der napoleonischen Besatzung hingewiesen, auf deren Grundlage im Laufe des 19. Jhs. auch in anderen deutschen Territorien Liegenschaftskataster, Parzellenvermessung und Kartierung ausgebildet worden seien.
Bis heute existieren diese Katasterunterlagen in wenig veränderter Form und Funktion. Bei der folgenden Untersuchung der Quellentypologie und des Aussagewerts für biographische Fragen konzentriere ich mich jedoch auf das 18. und 19. Jh. – Hessen-Kassel und den preußischen Regierungsbezirk Kassel.
Ich greife aus der typologischen Bandbreite der Katasterunterlagen die Typen heraus, die die vollständigsten Informationen enthalten.
Quellentypologie und Aussagewert für biographische Forschungen
Zunächst möchte ich vorausschicken, dass die meisten meiner Beispiele sich auf das Dorf Roth beziehen, ungefähr 13 km südlich von Marburg gelegen, das um die Mitte des 18. Jhs. etwa 350 Einwohner zählte. Die älteste Katasterkarte stammt von 1766/69, und das zugehörige Kataster wurde 1773 aufgestellt. Das zweite Beispiel ist die Stadt Wetter, ca. 17 km nordwestlich von Marburg, mit ca. 900 Einwohnern 1783.
1. Lager-, Stück- und Steuerbücher
[Folie Titelbl.] Herzstück unter den verschiedenen Katasterunterlagen des 18. Jhs. sind die „Lager-, Stück- und Steuerbücher”. In ihnen sind die lie¬genden Güter der Gemarkung ei¬nes jeden Dorfes und jeder Stadt parzellengenau verzeichnet [Folie: Doppelblatt]. Die Anordnung der Parzellen erfolgt nach Eigentümern [Folie: Detail Doppelbl.]. Unter Nr. 28 werden Johann George Weber und nachfolgende Besitzer aufgeführt. [Folie Haus und Gartenbesitz] Die einzelnen Liegenschaften werden in einer festen Anordnung aufgelistet, beginnend mit dem Wohnhaus bzw. dem Ensemble an Gebäuden, das zu einer Hofreite gehört, und den angrenzenden Gärten: „Ein Hauß, Scheuer, Stallung und Hofreyde an Conrad Weber und Conrad Hettges relicta; Erb-Garten beym Haus; Erb-Gärtgen hinter seiner Scheuer“. [Folie: Erbland]. Anschließend folgt Parzelle für Parzelle das Ackerland, gegliedert nach dem Besitzrecht unter Angabe der Zehntbarkeit und ggf. anderer Abgaben, hier heißt es: „zehndet die 12te Garbe in Eigner 12. Theil Zehnden“. Die Parzelle wird mit ihrer Lage in der Flur und den angrenzenden Nachbargrundstücken beschrieben: „Aufn Groh Aecker an Johannes Fegemeyer und Conrad Greifs“. In gleicher Weise werden die Wiesen sowie ggf. weitere Nutzflächen aufgelistet.
Jeder einzelnen Parzelle ist in der ersten Spalte der Buchstabe des Kartenblattes und die Parzellennummer zugeordnet; daran sieht man, wie wichtig den Rektifikatoren die Identifikation und Lokalisierung der Parzellen war. Als nächstes folgt der Flächeninhalt in Acker und Ruthen und dann der Steueranschlag: „Capital-Anschlag eines Casselischen Ackers“, d.h. der steuerliche Wert einer Parzelle. Für die verschiedenen Nutzungen (d.h. Haus, Garten, Acker, Wiese etc.) hatte die Rektifikationskommission eine je eigene Anzahl von Bonitierungsstufen oder -klassen festgelegt, die sich zum Beispiel bei Ackerland an der Bodengüte orientierten. Um diese festzustellen, nahm man Ernteproben. Bei jeder Steuerklasse bestimmte die Kommission, wie hoch der zu versteuernde Wert pro Kasseler Acker war. Hieraus ergaben sich die Werte in der letzten Spalte auf der linken Seite, überschrieben mit: „ Thut an Steuerkapital“. [Folie: Recapitulatio] Auf der rechten Seite konnten Abgaben vom Grund und Boden vermerkt werden, die steuermindernd zu Buche schlugen – hier als Bsp. die zusammenfassende Auflistung auf dem letzten Blatt der Liegenschaften von Johann George Weber, bezeichnet als „Recapitulatio“. An Steuerkapital brachte er insgesamt 214 Steuergulden zusammen. Hiervon wurden 85 Steuergulden steuermindernd abgezogen, blieben 128 Steuergulden zu versteuern. Das bedeutet zugleich, dass man eine Reinertragsbesteuerung vornahm. Von dem am Ende vermerkten Steuerkapital musste dann ein bestimmter Prozentsatz, der in Steuerregulativen festgelegt wurde, entrichtet werden. Wir erfahren also aus dem Kataster nicht den tatsächlich abgeführten Steuerbetrag, sondern nur den steuerlich relevanten Vermögenswert nach Abzug aller sich steuermindernd auswirkenden Belastungen.
Welcher Aussagewert biographischer Art kommt nun den Informationen in den Lager-, Stück- und Steuerbüchern zu? Wir erhalten einen vollständigen Überblick über die von einem Individuum besessenen Liegenschaften; dabei kann nicht nur die Anzahl der Parzellen aufsummiert, sondern insbesondere deren gesamter Flächeninhalt festgestellt werden. Die Steuerklassen geben uns einen Anhaltspunkt für den Wert der einzelnen Grundstücke. In welchem baulichen Zustand sind Haus und Wirtschaftsgebäude, wie ertragreich sind die agrarisch genutzten Flächen? Das tatsächlich zu versteuernde Vermögen ist ein zusätzlicher, wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Potenz des Besitzers.
Wären Kataster und Katasterkarten Momentaufnahmen geblieben, hätte sich der ganze Aufwand nicht gelohnt. Denn obwohl Besitzverhältnisse an Liegenschaften vergleichsweise stabil waren, zumal im Zeitalter der Grundherrschaft gebundener, nicht frei veräußerbarer Besitz vorherrschend war, fand doch ein gewisser Immobilienverkehr statt, und wenn es nur die Auflassung an den Erben war. Daher war es unbedingt notwendig, die Katasterunterlagen fortzuschreiben. Das gedruckte Formular der Lager-, Stück- und Steuerbücher sieht dieses auch vor. [Folie Kopf] Zum einen wurde im Kopf im linken Mittelteil häufig eine ganze Anzahl weiterer, mit modo (das bedeutet: jetzt, nunmehr) angeschlossener Namen angefügt, wie hier: „modo Johannes Weber junior, modo Andreas Wiscker, modo Ludwig Geisler“. Hinter Wiscker steht ein Verweiskreuz, und wir können auf der rechten Seite oben lesen: „pro Januario 1820 nach Ehe-Contract vom 6. Februar 1819“. Hier hat also offenbar eine Einheirat stattgefunden, was eigens vermerkt wird. Hinter Geisler steht ein Doppelkreuz, und erneut findet sich ein Eintrag auf der rechten Seite oben: „zu Wolfshausen pro Januario 1834 nach Adjudikationsbescheid vom 9. November 1832“. Adjudikation bedeutet gerichtliche Zuschreibung. [Folie Doppelblatt] Und zum anderen steht rechts in der letzten Spalte: „Hiervon wird ab und dem neuen Besitzer zugeschrieben“. [Folie Fortschreibung] Beim Haus- und Gartenbesitz verweist eine geschweifte Klammer auf Folium 1064a für Januar 1834. Auch bei den Ländereien finden wir Verweise auf andere Folien, der Besitz wurde völlig aufgelöst.
[Folie Doppelbl. Fol. 1064a] Wenn wir uns Fol. 1064a anschauen, so ist hier ein neuer Immobilienbesitzer angelegt: Herz Stern. Man erkennt außerdem, dass der Eintrag auf anderen, neu hinzu gehefteten Bögen verfasst wurde (bläuliche Farbe, etwas kleinerer Blattzuschnitt, anderes Druckbild der Spaltenübeschriften). Das Kataster „lebt“ also.
[Folie: Karte Ortlage ] Die Katasterkarten stellen die topographische Visualisierung der biographischen Daten des Katasters dar (hier die gesamte Ortslage von Roth mit angrenzender Flur). [Folie: Karte Ortlage, Ausschnitt] Jede einzelne Parzelle ist im Raum lokalisierbar und kann ihrem jeweiligen Besitzer eindeutig zugeordnet werden. Somit kann er mit seinem Besitz auch sozialtopographisch eingeordnet werden. Nr. 147 ist Johann George Webers Bauernhof, an der Hauptstraße und gegenüber der Kirche gelegen.
Die im Laufe des 18. Jhs. angelegten Kataster und Karten blieben ungefähr ein Jahrhundert in Gebrauch. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde eine neue parzellengenaue Vermessung und Kartierung sowie Katasteraufnahme durchgeführt. Auch neue Katasterdokumente kamen in Gebrauch, und es änderte sich im Zuge dessen ebenso die Terminologie. Die neuen Kataster und Karten erlangten mit dem Stichtag 1.1.1876 Gültigkeit.
2. Mutterrollen
[Folie: Mutterrolle] Den Lager-, Stück- und Steuerbüchern entsprachen jetzt die sog. Mutterrollen. Kurz soll deren Aufbau vorgestellt werden.
Schauen wir uns als Beispiel den Liegenschaftseintrag für das Gehöft, das Herz Stern einst erwarb, im Jahre 1876 folgende an.
[Folie Detail Kopf]: Auch hier ist im Mittelteil des Kopfes die Eigentümerfolge festgehalten. Bei der Anlage des Katasters war es „Stern, Haunes Wittwe, Adelheid geb. Wetzestein zu Roth. Haus Nr. 7“ – das ist neu –, (nebenbei bemerkt: Haune war der Sohn des Herz im Lager-Stück- und Steuerbuch). 1889/90 wird ergänzt „und Kinder“. 1891/92 folgt die Übertragung an „Herz (Haunes Sohn), Handelsmann“, und „1896/97 und Braut Ester geb. Rothschild“; auf dem rechten Blatt wird der Eintrag fortgesetzt mit „Herz Stern, Handelsmann, und Frau“ – das muss nach der Eheschließung geschehen sein, allerdings bleibt dieser Eintrag undatiert.
[Folie größeres Detail]: Auch im preußischen Kataster spielen Kartenblatt und Parzellennummer eine wichtige Rolle, die Lage innerhalb der Flur, die Nutzung (bezeichnet als Kulturart), die Klasse, d.h. die Bonitierung des Grundstücks, und der Flächeninhalt. Neu ist der Reinertrag, dann folgt die Grundsteuer, und auch in diesem Kataster der Nachweis der Fortschreibung: Was ist an Grundstücken dazu gekommen, von wem wurden sie erworben, und welche Grundstücke wurden übertragen oder veräußert und an wen? Hier wird nun nicht wie in dem hessischen Kataster auf Folien verwiesen, sondern auf eine Artikelnummer. Jedem Katastereintrag war links oben eine Artikelnummer zugeordnet.
In diesem Kataster wird ferner auch eine Verknüpfung mit dem jeweiligen Grundbucheintrag hergestellt. Das Grundbuchwesen entwickelte sich im 19. Jh. (basierend auf Vorläufern). Hierzu sei nur bemerkt: In dem Grundbuch waren alle rechtserheblichen Umstände des Liegenschaftsbesitzes vermerkt, also z.B. Hypotheken, Überfahrtrechte und Ähnliches. Die derzeit gültige bundesdeutsche Grundbuchordnung erlaubt leider keinen wissenschaftlich begründeten Zugang zu den Grundbüchern. Diese wären ein weiterer lohnenswerter Quell biographischer Daten. Hier sei aber darauf verwiesen, dass es für das 18. Jh. bereits frei zugängliche Vorläufer der Grundbücher gibt, die Währschafts- und Hypothekenprotokolle, die hier nicht Gegenstand sind.
[Folie Bl. 17 Ortslage Roth] Die Daten zu den Parzellen in den Katastern wurden auch im 19. Jh. auf Katasterkarten visualisiert. Die Messtechnik hat einen deutlich exakteren Standard erlangt, wie man an dem Beispiel sehen kann. [Detailansicht] Die frühere Parzelle 147 auf Karte D befindet sich jetzt auf Kartenblatt 17 und trägt die Nummer 136. Übrigens existiert über diese Umnummerierung im preußischen Kataster eine Konkordanz, so dass die Sukzession eindeutig feststellbar ist.
3. Hanthierungen
Ich möchte noch auf eine Quellengattung eingehen, die seit dem 19. Jh. nicht mehr mit dem Liegenschaftskataster in Verbindung steht. Die Rede ist von Unterlagen zur Gewerbesteuer.
[Folie Handthierungen] Zu Beginn meines Vortrags erwähnte ich, dass seit dem 17. Jh. Kontribution auf liegende wie auf bewegliche Vermögen erhoben werden sollte. Dieses änderte sich auch im 18. Jh. nicht. Die Rektifikation war demzufolge umfassend angelegt, es sollten auch die aus Handwerk und Handel gespeisten Vermögen erfasst und besteuert werden. Man sprach hier auch vom „unständigen Kataster“. Hierfür entwickelte die Rektifikationskommission ebenfalls Besteuerungsprinzipien, jedoch waren diese weit weniger ausgefeilt und nachvollziehbar. Zur Besteuerung wurden die sog. Handthierungsanschläge aufgestellt [Folie: hier als Beispiel der der Stadt Wetter]. Hanthierung bedeutet so viel wie Handwerk, Gewerbe.
Die Hanthierungsanschläge sind nach Berufssparten gegliedert, hier die Schuhmacher. [Folie: erster Schuhmacher] Die Handwerker werden namentlich aufgelistet, hier Henrich Schuch. Der Umfang seiner Produktion wird beschrieben (hier: 300 Paar Schuhe und 10-12 Paar Stiefel), die Unkosten für Rohstoffe beziffert, daneben aber auch Alter, familiäre Situation, Gesellen und Lehrlinge aufgeführt. Schließlich findet sich der monatlich zu entrichtenden Kontributionsbeitrag. Durch den Verweis auf das Folium im Liegenschaftskataster werden die Informationen verknüpft. Der Hanthierungsanschlag der Stadt Wetter stammt wie das Kataster von 1783. Anders als beim Liegenschaftskataster fand aber offenbar keine Fortschreibung statt. Insofern stellt diese Liste lediglich eine Momentaufnahme dar. Sie ist dennoch sehr wertvoll, da sie das Liegenschaftskataster um weitere Sozial- und Wirtschaftsdaten ergänzt, die Basis biographischer Daten also erweitert. Sozialtopographisch betrachtet, erfährt man hierdurch, auf welchen Anwesen Handwerker ihre Werkstätten hatten.
Ich komme zu einem kurzen Resümée.
Resümée
Die vorgestellten, eher mittelbar als biographische Quellen zu bezeichnenden Unterlagen stellen für die Einschätzung der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Individuums äußerst wertvolle Daten bereit, die sich mit Hilfe der Flurkarten zumindest teilweise visualisieren lassen. Durch die Zusammenstellung aller Grundbesitzenden und handwerklich Tätigen innerhalb einer Gemarkung werden darüber hinaus Kontexte sichtbar, lassen sich Personen sozial und wirtschaftlich hierarchisieren, aber ebenso in ihrem räumlichen Netzwerk beschreiben und verorten. Aufgrund der permanenten Fortschreibung der Liegenschaftskataster und der Aktualisierung der Karten bis zum heutigen Tage können schließlich auf den Besitz an Liegenschaften bezogene Familiengeschichten im nördlichen Hessen über mehrere Jahrhunderte hinweg rekonstruiert werden. Es versteht sich von selbst, dass darüber hinaus weit übergreifende Fragen verfolgt und Langzeitstudien durchgeführt werden können zur Sozialtopographie von Dörfern und Städten, zu deren wirtschaftlicher Situation und das im vergleichenden Rahmen von ganz Hessen sowie darüber hinaus.
Quellen
Kataster I Roth (Krs. Marburg), B 1, B 2, B 4 (1773)
Kataster II Roth (Krs. Marburg), Mutterrolle (1876)
Best. 49 d Marburg, Nr. 567 (enth. Hanthierungsanschlag der Stadt Wetter, 1783)
Karten P II, Nr. 8711, Bl. D (Ortslage Roth), 1766/69
Karten P II, Nr. 1122, Bl. 17 (Ortslage Roth), 1876